Schutzkonzept

Einleitung

„Kirche im Mentoring – Frauen steigen auf“ ist ein Mentoringprogramm für Frauen, die Interesse an Führungspositionen in der Katholischen Kirche haben. Es wurde 2015 gestartet und wird seitdem einmal jährlich für jeweils zwei Gruppen mit je 20 Tandems für katholische Träger ausgeschrieben. Die Tandems werden aus verschiedenen deutschen Diözesen, Hilfswerken und Caritasverbänden entsandt.

Als überdiözesanes Programm für Mitarbeitende in Kirche und Caritas setzen wir als Hildegardis-Verein mit diesem Institutionellen Schutzkonzept ein Zeichen der Achtsamkeit und des reflektierten Handelns, um jeglicher Art von Machtmissbrauch, sexueller Gewalt, grenzüberschreitendem Verhalten und allen anderen Formen von Gewalt in unseren Angeboten entgegenzutreten. Unser Mentoringprogramm soll ein sicherer Ort selbstbestimmter Qualifizierung und Begegnung sein.

Bei Planung, Konzeption, Organisation und Durchführung des Mentoringprogramms tun wir deshalb alles, um Grenzverletzungen unterschiedlichster Art, sexuelle wie spirituelle Gewalt und weitere Formen von Machtmissbrauch zu verhindern. Dazu setzen wir auf einen wertschätzenden und grenzachtenden Umgang miteinander, eine gute Kommunikation und transparente Abläufe.

Sollte es dennoch zu Situationen kommen, in denen sich Teilnehmende, Referierende, Personal von Tagungshäusern oder auch Veranstaltende nicht sicher fühlen, dann ist uns eine vertrauensvolle Kommunikation wichtig, die allen die Möglichkeit bietet, ihre Beobachtungen und Wahrnehmungen sowie Vorkommnisse zur Sprache zu bringen. Ein transparentes Verfahren soll auch hier Verlässlichkeit, Orientierung sowie Handlungssicherheit bieten. Mit unseren Handlungsrichtlinien wollen wir Betroffenen bzw. Zeug*innen einen schnellen und zuverlässigen Weg weisen, entsprechende Vorkommnisse zu melden und ggf. zur Anzeige zu bringen. So durchbrechen wir die Spirale des Schweigens und Vertuschens.

Wir verstehen unser Institutionelles Schutzkonzept als weiteren Baustein in unseren Prozessen der Qualitätsentwicklung. Dabei möchten wir noch mehr als bisher sensibilisieren, gerade auch subtile Formen des Machtmissbrauchs frühzeitig zu erkennen. Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch werden weder tabuisiert noch verharmlost oder gar ignoriert. Vielmehr werden sie zur Sprache gebracht.

Dabei verstehen wir uns selbst als lernende Organisationen, die sich verbessern und noch mehr Qualität in im Mentoringprogramm gewährleisten will, indem sie Feedback ernst nimmt und auch aus Fehlern lernt. Der Schutzauftrag ist für uns eine dauerhafte Aufgabe und Verantwortung.

Durch dieses institutionelle Schutzkonzept:

  • wird den Teilnehmenden zugesichert, einen sicheren Raum für Qualifizierung und Begegnung vorzufinden. Zudem verpflichten sich die Mitarbeiter*innen des Hildegardis-Vereins, bei Planung, Konzeption, Organisation und Durchführung von „Kirche im Mentoring“ darauf zu achten, dass selbstbestimmtes Lernen und Begegnungen möglich sind und im Falle von Meldungen die vereinbarten Kommunikationswege sowie Dokumentationspflichten eingehalten werden.
  • haben Referierende sowie das Personal der Bildungshäuser Klarheit über die Haltung des Hildegardis-Vereins zur Prävention von Machtmissbrauch in seinen unterschiedlichen Ausformungen, ganz besonders zu sexueller Gewalt und spirituellem Missbrauch.
  • gewinnen alle Stakeholder in ihrem Tun mehr Klarheit, Verbindlichkeit, Orientierung und damit letztlich Handlungssicherheit.  So können sie in ihrer jeweiligen Rolle und Funktion verantwortungsvoll agieren und einen sicheren Raum schaffen.

 

1. Unsere Haltung: Wertschätzung und Achtung 

Als Mentoringprogramm haben wir es stets mit den Themen Lernen und Begleitung zu tun. Unter Lernen verstehen wir einen Prozess, der von der jeweiligen Person selbst gesteuert wird. Dabei entsteht keine dominierende Position eines*r Lehrenden. Vielmehr steht die Selbstlernbewegung des Individuums im Mittelpunkt. Ihr gilt alle Aufmerksamkeit, ihr wird mit Wertschätzung begegnet. Alles, was gelernt wird, ist Produkt dieser Person. 

Impulse von außen dienen dazu, das Lernen anzuregen, auf die Lernreise zu gehen, in diese Eigenbewegung hineinzukommen. Die Rolle derjenigen, die diese Prozesse anstoßen und begleiten, ist deshalb zurückgenommen; sie ist als unterstützend und begleitend zu definieren. Mit aller Wertschätzung und Achtung begegnen sie dem Gegenüber, wohl wissend, dass ihr eigenes Tun dienend ist. Wenn möglicherweise früher die inhaltlichen Expert*innen diejenigen waren, die ihr „geballtes Wissen“ an die Teilnehmenden weitergaben, so ist es heute ihre Rolle, Lernprozesse anzuregen und zu begleiten. Diese Haltung bestimmt das Handeln der Mentor*innen, der Referent*innen, der Verantwortlichen in der Programmsteuerungsgruppe und der Kursleitung während des gesamten Mentoringjahres.  

In dieser Haltung achten wir die Grenzen eines jeden Gegenübers. Die andere / der andere ist ein eigenständiges Individuum, geschaffen als Gottes Ebenbild. Die Integrität der Person ist ein hohes Gut. Ihre Selbstbestimmung, auch in allen Fragen der Spiritualität und Sexualität, gilt es zu achten und zu schützen. 

 

2. Gesetzliche Grundlagen 

Dieses Schutzkonzept bezieht sich auf die einschlägigen gesetzlichen und kirchenrechtlichen 

Grundlagen und Verlautbarungen, insbesondere 

  • den 13. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches (StGB) sowie weitere sexualbezogene Straftaten (§§ 174 bis 184 StGB) 
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 
  • Deutsche Bischofskonferenz, Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vom 18.11.2019 
  • Deutsche Bischofskonferenz, Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung; Fassung vom 24.01.2022) 
  • Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), In der Seelsorge schlägt das Herz der Kirche. Wort der deutschen Bischöfe zur Seelsorge, Bonn 2022, S. 43–50. 

 

Für das Erzbistum Köln 

  • Erzbistum Köln, Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung; Fassung vom 01.05.2022). Veröffentlicht in: Amtsblatt für das Erzbistum Köln 2022, Nr. 72.  
  • Erzbistum Köln, Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung; Fassung vom 14.06.2022). Veröffentlicht in: Amtsblatt für das Erzbistum Köln 2022, Nr. 96. 
  • Erzbistum Köln, Ausführungsbestimmungen zur Anwendung der Interventionsordnung (Fassung vom 01.01.2020). Veröffentlicht in: Amtsblatt für das Erzbistum Köln 2020, Nr. 29. 

 

3. Begriffsklärungen 

Als Hildegardis-Verein wollen wir Teilnehmer*innen sichere Lernräume eröffnen. Unser Ziel ist, jede Form von Machtmissbrauch, Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt zu verhindern. Wir wissen, dass auch in Kontexten von Mentoring, Coaching und zentralen, überdiözesanen Veranstaltungen das Risiko besteht, dass Grenzen überschritten werden und Übergriffe stattfinden. Entscheidend ist, dass Betroffene nicht allein bleiben und niemand diese Übergriffe übersieht, duldet, deckt oder vertuscht. 

 

Ob eine Verhaltensweise eine Grenzverletzung oder einen Übergriff darstellt oder nicht, hängt nicht nur von den jeweiligen Handlungen oder Formulierungen ab, sondern vor allem davon, wie Betroffene diese erleben. In diesem Schutzkonzept verwenden wir in der Regel die Bezeichnungen „Machtmissbrauch“, „sexuelle Gewalt“ (für sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe und sexuelle Gewalt im engeren Sinn) sowie „spiritueller Missbrauch“. Im Kontext des Strafrechts (§ 174ff StGB) übernehmen wir den Begriff „sexueller Missbrauch“. 

 

Schutz- und hilfebedürftige Erwachsene sind für uns entsprechend der Ordnung für Prävention Schutzbefohlene im Sinne des § 225, Abs. 1 des StGB. Des Weiteren sind darunter Personen zu verstehen, die einem besonderen Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis unterworfen sind, das auch in seelsorgerlichen Kontexten gegeben sein kann. 

 

3.1 Machtmissbrauch 

Machtmissbrauch kann überall dort geschehen, wo asymmetrische Machtverhältnisse und Abhängigkeiten gegeben sind. „Ein solches besonderes Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis kann auch im seelsorglichen Kontext gegeben sein oder entstehen“. Machtasymmetrien können begründet sein durch unterschiedliche Autoritätspositionen (Vorgesetzte*r – Mitarbeiter*in, Entscheider*innen über Zulassungen und bewertende Personen – Personen in Ausbildung, Mentor*innen/Coaches – Mentees/Coachees), durch Geschlechterverhältnisse, Herkunft, finanzielle Aspekte oder eben auch durch Konstellationen in der Seelsorge. Dabei gilt: Nicht Macht an sich ist schädlich, denn sie kann gestaltend und fördernd eingesetzt werden. Der Missbrauch institutionell legitimierter Macht schädigt die betroffene Person und schürt eine Kultur der Angst. 

 

3.2 Sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt 

Darunter verstehen wir Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, also jede Form sexueller Handlungen, die entweder gegen den Willen der Betroffenen vorgenommen werden oder der die Betroffenen aufgrund dauerhafter oder situativer körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht willentlich zustimmen können. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass jede sexuelle Handlung in Macht- oder Abhängigkeitsverhältnissen und im seelsorglichen Kontext nicht einvernehmlich ist.5 

 

Es gibt unterschiedliche Formen körperlicher und nicht-körperlicher Gewalt. In allen Fällen geht es darum, dass eine Person seine*ihre Macht/Position ausnutzt, um eigene Bedürfnisse auf Kosten einer anderen Person zu befriedigen. 

 

Grenzverletzungen sind unangemessene Verhaltensweisen, die die körperlichen, kommunikativen oder psychischen Grenzen oder die Schamgrenzen anderer überschreiten. Sie geschehen oftmals unbeabsichtigt, aus persönlichen Unzulänglichkeiten oder aufgrund fehlender klarer Strukturen.  

Grenzverletzungen können jedoch auch erste Versuche von Täter*innen sein, Grenzen auszutesten. Beispiele für nicht-körperliche, sexuelle Grenzverletzungen sind unter anderem sexualisierte Gespräche, anzügliche oder peinliche Bemerkungen. 

 

Sexuelle Übergriffe gehen über Grenzverletzungen hinaus. Anders als Grenzverletzungen sind sie in jedem Fall beabsichtigt. Die übergriffige Person setzt sich über den Widerstand der Betroffenen, institutionelle Regeln oder fachliche und auch ethische Standards hinweg. Sexuelle Übergriffe geschehen, wenn Menschen gegen den erkennbaren Willen des Gegenübers eine sexualisierte Handlung vornehmen (Nichteinverständnislösung). Das Strafgesetzbuch regelt den Straftatbestand des sexuellen Übergriffs in § 177 StGB. Das Empfinden der Betroffenen, die Reaktion der übergriffigen Person auf eine Grenzsetzung (non-verbal oder verbal), die Häufigkeit und Massivität unterscheiden Übergriffe von Grenzverletzungen. 

 

Sexuelle Gewalt respektive „sexueller Missbrauch“ werden im Strafrecht als Handlungen verstanden, die das sexuelle Selbstbestimmungsrecht eines Menschen verletzen (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB). Das geschieht niemals aus Versehen, ist immer eindeutig und von der Täterin oder dem Täter gewollt. Im Sexualstrafrecht sind verschiedene Formen von sexuellem Missbrauch definiert. 

 

Auch wenn Handlungen, die von Betroffenen als Grenzverletzung wahrgenommen werden, unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen, ist es wichtig, sie als solche zu benennen. 

 

3.3 Spiritueller Missbrauch 

Unter spirituellem Missbrauch verstehen wir ein Handeln, das mittels theologischer oder spiritueller Begründungen die spirituelle Freiheit und das spirituelle Selbstbestimmungsrecht bzw. die innere Autonomie eines Menschen verletzt. Spiritueller Missbrauch schwächt die alltagspraktische und moralische Urteilsfähigkeit von Menschen. Geistliche Inhalte werden manipulativ eingesetzt, Machtasymmetrien ausgenutzt. Spiritueller Missbrauch kann sexuellen Missbrauch anbahnen, das entstehende Abhängigkeitsverhältnis greift die Autonomie der betroffenen Person an. Wenn erwachsene Personen im Raum der Kirche von sexuellem Missbrauch betroffen sind, geht dem häufig spiritueller Missbrauch als Anbahnungsstrategie voraus. Spiritueller Missbrauch kann ein valides Kriterium sein, um eine sexuelle Interaktion als missbräuchlich zu identifizieren. 

 

4. Risikoanalyse 

Die zentralen Veranstaltungen, das monatliche Treffen von Mentor*in und Mentee, die Intervisionsgruppen, die online-Seminare und die Arbeit der Programmsteuerungsgruppe von „Kirche im Mentoring“ bergen besondere Risikomomente, die wir im Folgenden identifizieren und dauerhaft mit allen relevanten Akteur*innen wachsam in den Blick nehmen. 

 

4.1 Zielgruppe 

Das Mentoringprogramm ist an Erwachsene adressiert, die als Hauptamtliche in pastoralen, sozialen, verwalterischen und schulischen Handlungsfeldern der katholischen Kirche beschäftigt sind. Es gibt aufgrund der hierarchischen Strukturierung, der Rollen und Funktionen, die die Teilnehmenden im System Kirche innehaben, durchaus Abhängigkeitsverhältnisse, die Manipulation, Übergriffe oder Machtausübung begünstigen können. Teilnehmende können durch Studium, Ausbildung, Arbeitskontexte etc. eine bestimmte Vertrautheit untereinander oder ein Wissen übereinander teilen, das Grenzüberschreitungen oder sexuelle Gewalt begünstigt. Die Zielgruppe Erwachsene macht es jedoch gerade bei sexuellen Grenzüberschreitungen und sexueller Gewalt besonders schwer, das Moment der freiwilligen Zustimmung zu sexuellen Handlungen zu klären. 

Minderjährige und schutzbefohlende Erwachsene sind explizit nicht die Zielgruppe des Mentoringprogramms. Alle damit verbundenen Gefährdungslagen sind deshalb nicht Gegenstand dieses Schutzkonzepts. 

 

4.2 Risikoorte 

Unser Ziel ist es, dass es an allen Orten, an denen „Kirche im Mentoring“ stattfindet, eine vertrauensvolle, angstfreie, konstruktive und respektvolle Atmosphäre gibt. Gleichwohl kann es bei analogen wie digitalen Formaten zu Grenzverletzungen, Übergriffen und (sexueller) Gewalt kommen. Insofern sind analoge und digitale Lernräume prinzipiell Risikoorte. 

Die zentralen Veranstaltungen finden meist in kirchlichen Bildungshäusern statt, die sich auch mit eigenen Schutzkonzepten darum bemühen, sichere und angenehme Orte der Begegnung und Inspiration zu sein. Als besondere Risikoorte haben wir identifiziert: Seminarräume, Besprechungsräume, Speisesaal, Aufenthaltsräume für das gemütliche Beisammensein, öffentliche Toiletten und die Zimmer. Sofern vorhanden, hat der Hildegardis-Verein von den jeweiligen Präventions- und Schutzkonzepten der Bildungshäuser Kenntnis und thematisiert diese regelmäßig bei den jeweiligen Vertragsverhandlungen zur Buchung.  

Die Orte, an denen die Tandemgespräche zwischen Mentee und Mentor*in (meist im monatlichen Abstand) stattfinden, sind besonders gefährdete Orte, die Grenzverletzung und Übergriffe ermöglichen können. Deswegen werden die Räumlichkeiten von Mentee und Mentor*in so ausgesucht, dass sie dauerhaft einsichtig und von außen zugänglich sind. Tandemtreffen in privaten Räumlichkeiten sind grundsätzlich nicht möglich. 

Auch bei Intervisionsgruppen (zweimaliges analoges Treffen der Mentees) wird darauf geachtet, dass öffentliche oder kirchliche Räumlichkeiten genutzt werden können. Bei der Zusammensetzung der Gruppen und der Einführung in die Arbeit der Intervisionsgruppen wird darauf geachtet, dass es zu keiner Dominanz bestimmter Gruppen (z.B. aus einem Bistum) kommt und dass ggf. Abhängigkeitsverhältnisse berücksichtigt werden. Zudem wird die Zielsetzung der Intervisionsgruppe intensiv bei der Auftaktveranstaltung kommuniziert. 

Auch beim Lernen in digitalen Formaten kann es zu verschiedenen Formen des Missbrauchs kommen. Kursleitung und Moderation haben die besondere Verantwortung, während eines online-Meetings Grenzverletzungen, Übergriffe oder auch Gewalt (z.B. durch Wortmeldungen oder Kommentare im Chat, Zeigen von unangemessenen Bildern oder Videos) wahrzunehmen und diese sofort zu unterbinden. 

In der Programmsteuerungsgruppe kommen alle Ansprechpersonen aus den Diözesen, Hilfswerken und Caritasverbänden zusammen, die zum einen vor Ort die Auswahl der Mentees und Mentor*innen vornehmen und diese das Jahr über vor Ort zu begleiten und zum anderen den Kontakt mit der Programmleitung vonseiten des Hildegardis-Vereins halten. Damit ist die Programmsteuerung ein sehr wichtiges Element, um Grenzverletzungen, Übergriffe und sexuelle Gewalt zu verhindern. Alle Mitglieder der Programmsteuerungsgruppe achten bei der Zusammensetzung der Tandems auf Abhängigkeitsverhältnisse, kommunizieren den Verhaltenskodex für das Mentoringprogramm und sind sich ihrer besonderen Verantwortung im Umgang mit dem Thema sexuellen Missbrauch sehr bewusst. Beim jährlichen Treffen der Programmsteuerungsgruppe sind dieselben Aspekte wie bei zentralen Veranstaltungen zu berücksichtigen.  

 

4.3 Risikosituationen 

„Kirche im Mentoring“ ist Lernen, Begegnung, Ermutigung, Diskurs, Austausch und Persönlichkeitsentwicklung. Damit sensible persönliche, fachliche und theologische Fragen, existenzielle wie spirituelle Themen einschließlich der Arbeit an Fallbeispielen aus der eigenen Praxis bzw. aus dem eigenen Projekt gut behandelt werden können, braucht es ein hohes Maß an Vertrauen. Dieses ist nicht einfach selbstverständlich, sondern muss immer wieder neu erarbeitet werden. Es ist kostbar und höchst fragil. Durch Machtmissbrauch oder die Verletzung der vereinbarten Vertraulichkeit wird es gefährdet und zerstört. Diese unerwünschten Situationen, denen es mit diesem Institutionellen Schutzkonzept vorzubeugen gilt, können sich in unterschiedlichen Konstellationen in unterschiedlicher Intensität ergeben: 

  • zwischen den Mentees 
  • zwischen den Mentees und Mentor*innen, 
  • zwischen den Mentees und Referierenden,  
  • zwischen den Teilnehmenden und Veranstaltenden,  
  • zwischen Referierenden und Veranstaltenden,  
  • zwischen Teilnehmenden mit anderen Gästen im Bildungshaus,  
  • zwischen Referierenden mit anderen Gästen im Bildungshaus,  
  • zwischen Teilnehmenden/ Referierenden/Veranstaltenden und dem Personal des Bildungshauses.  

Unter der Kategorie „andere Gäste“ fallen möglicherweise auch Kinder und Jugendliche, wenn diese an einer Veranstaltung teilnehmen, die parallel im Bildungshaus stattfindet. Da es sich bei den zentralen Veranstaltungen um mehrtägige Veranstaltungen handelt, ist eine längere Zeitspanne vorhanden, um gezielt sexuellen wie spirituellen Missbrauch anzubahnen. Überdies geht es nicht nur um Wissensvermittlung, die allein die kognitive Ebene anspricht. Ganzheitliches, persönlichkeitsbildendes Lernen ist angeboten. Dieses bedingt, dass Menschen etwas sehr Persönliches von sich preisgeben können. Dazu braucht es einen besonders geschützten Raum mit einem guten Vertrauensverhältnis. Solche Situationen können für Manipulation, Mobbing/Bossing, Diskriminierung und Machtmissbrauch ausgenützt werden. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sind wesentliche Bestandteile von Mentoring. Beides kann missachtet werden. Auch die durch das Mentoring besonders häufig auftretender Zweierkonstellationen bedürfen besonderer Sensibilität. 

 

5. Sichere Strukturen 

Spiritueller Missbrauch und sexuelle Gewalt, gleich welcher Form, haben bei „Kirche im Mentoring“ keinen Platz. Es gilt, bereits bei Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen tätig zu werden, um es gar nicht zu weiteren Übergriffen oder sexueller Gewalt kommen zu lassen. 

 

Referent*innen und Mentees und Mentor*innen sowie Personen der Programmsteuerungsgruppe sollen um das Verständnis von spirituellem Missbrauch und sexueller Gewalt wissen und Risiken erkennen. Sie sind verpflichtet, jedes missbräuchliche Verhalten zu unterlassen oder zu beenden. Die folgenden Standards für Fortbildungen helfen nicht nur, spirituellen Missbrauch und sexuelle Gewalt zu erkennen, sondern benennen zuerst Voraussetzungen, wie jeglicher Missbrauch vermieden werden kann. 

 

5.1 Verhaltenskodex 

Im Verhaltenskodex werden Regeln definiert, die für alle Personen auf allen relevanten Ebenen (Hildegardis-Verein, Bildungshäuser, Referent*innen, Mentees und Mentor*innen, Personen aus der Programmsteuerungsgruppe) gelten. 

Dieser Verhaltenskodex regelt ein fachlich adäquates Nähe- und Distanzverhältnis sowie einen respektvollen Umgang. Der Verhaltenskodex soll die Grauzone zwischen normalem und grenzüberschreitendem Verhalten verkleinern und es Betroffenen und Dritten erleichtern, Grenzverletzungen als solche zu erkennen und zu benennen, sich Hilfe zu holen und übergriffigem Verhalten Einhalt zu gebieten. Es soll gleichzeitig ein Bewusstsein geschaffen werden, dass jegliche Form von Gewalt und Missbrauch disziplinarische, gegebenenfalls arbeitsrechtliche und auch strafrechtliche Folgen haben kann. 

 

Im Sinne einer Selbstverpflichtung erklären sich alle am Bildungsprozess Beteiligten dazu bereit, nach dem Verhaltenskodex zu handeln. Er wird von folgenden Personengruppen unterzeichnet: 

  • Mitarbeitende des Hildegardis-Vereins im Programm „Kirche im Mentoring“ 
  • Vorstand des Hildegardis-Vereins
  • Referent*innen, Kursleitungen und Personen der Programmsteuerungsgruppe 
  • Mentees und Mentor*innen. Sie bestätigen bei der Anmeldung zum Programm, dass sie den Verhaltenskodex anerkennen 
  • Verantwortliche in den Tagungshäusern. Die Anerkennung des Verhaltenskodex ist Gegenstand des Belegungsvertrages zwischen dem Hildegardis-Verein und dem Tagungshaus. 

 

5.2 Personalauswahl, Selbstauskunftserklärung und Qualifizierung

Die im Projekt „Kirche im Mentoring“ agierenden Personen nehmen eine Schlüsselposition ein, die zum einen die Sensibilisierung für das Thema „sexuelle Übergriffe“ positiv beeinflussen können. Zum anderen aber ist eine Überprüfung der Personen notwendig, um ggf. strafrechtliche Verfolgung grundlegend ausschließen zu können.

Die Projektleiterin und die studentischen Mitarbeitenden, die für Kirche im Mentoring tätig sind, sowie die Geschäftsführung des Hildegardis-Vereins und die aus dem Vorstand des Hildegardis-Vereins an Kirche im Mentoring beteiligten Personen unterliegen besonderer Anforderungen, so dass folgende Unterlagen einmalig beigebracht werden müssen:

  • ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis
  • eine Selbstauskunftserklärung (siehe Anhang)

Alle dazugehörigen Regelungen des Datenschutzes (z.B. Lagerung, Einsicht und Dokumentation des EFZ) werden von der Geschäftsführerin des Hildegardis-Vereins wahrgenommen.

Zudem sind die genannten Personen verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen (alle 5 Jahre) zum Thema „sexueller Missbrauch“ fortzubilden. Dazu können z.B. Angebote vonseiten des Erzbistums Köln wahrgenommen werden. Die Teilnahmebescheinigungen zu diesen Veranstaltungen werden von der Geschäftsführerin des Hildegardis-Vereins abgelegt. Es wird nachgehalten, wenn Mitarbeitende eine weitere Fortbildung absolvieren müssen.

Schon im Bewerbungsgespräch wird das Institutionelle Schutzkonzept thematisiert und darauf hingewiesen, welche Unterlagen beigebracht werden müssen und welche Fortbildung absolviert werden sollten.

Referent*innen, die für „Kirche im Mentoring“ tätig sind, müssen neben der Unterzeichnung des Verhaltenskodex auch eine Selbstauskunftserklärung ausfüllen.

5.3 Kommunikation 

Eine sensible, gewaltfreie und wertschätzende Kommunikation trägt wesentlich dazu bei, einen sicheren und angstfreien Raum zu eröffnen. Sie stellt sicher, dass alle Personen respektiert werden. Der Mensch steht dabei immer im Mittelpunkt. Dazu ist es wichtig, selbst klar, verständlich und barrierefrei zu kommunizieren sowie hinzuhören, um das jeweilige Gegenüber zu verstehen. Alle Mitarbeitenden des Hildegardis-Vereins beachten deshalb gängige Kommunikationsregeln und bereiten sich auf unterschiedliche, möglicherweise herausfordernde Situationen vor. Unser Anliegen ist es, so zu kommunizieren und Beziehungen so zu gestalten, dass jede*r davon profitiert. 

 

Folgende Kommunikationswege und -formen sind dabei im Blick 

  • die interne und externe Kommunikation des Hildegardis-Vereins (live, per Telefon, Videokonferenz und E-Mail) 
  • Gespräche, Vereinbarungen und Honorarverträge mit Referent*innen  
  • Kommunikation mit den Teilnehmenden 
  • Persönliche Kontakte bei Besprechungen, in den zentralen Veranstaltungen und bei anderen Formaten im Rahmen des Mentoringprogramms 

 

5.4 Spirituelle Integrität und Selbstbestimmung 

Aufgrund der in Kapitel 4 beschriebenen möglichen Gefährdungssituationen ist es uns ausgesprochen wichtig, die Themenfelder Spiritualität, Geistliche Begleitung und Supervision besonders in den Blick zu nehmen und gerade hier dafür zu sorgen, dass ein sicherer Lernort vorgefunden wird. 

 

Die Kursleitung und die Referierenden stärken die Selbstverantwortung und Selbstleitung der Teilnehmenden im gesamten Prozess des Mentoringjahres. Die Kursleitung und Referierenden sowie die Teilnehmenden wissen um unterschiedliche spirituelle Traditionen und darum, dass Spiritualität nie einheitlich oder eindeutig ist. Im Bereich der Spiritualität gibt es nicht die eine, für alle passende Spiritualität, wohl aber das Kriterium, ob eine Spiritualität lebensdienlich ist. 

 

Dies bedeutet konkret: 

  • Es gibt keinen Zwang zur Selbstöffnung. 
  • Spirituelle Angebote im Rahmen des Mentoringprogramms sind freiwillig in der Teilnahme und vielfältig in der Gestaltung (z.B. spiritueller Tageseinstieg). 
  • Die Unterscheidung von forum internum und forum externum ist Referent*innen und Teilnehmenden bekannt. 
  • Zu Beginn des Mentoringjahres sprechen die Verantwortlichen die Thematik der spirituellen Integrität und Selbstbestimmung an. 

 

5.5 Beschwerdemanagement 

Alle Beteiligten haben das Recht, Beschwerde zu führen gegenüber Personen und Organisationseinheiten, die aus Sicht der Beschwerdeführenden den Anforderungen des Verhaltenskodex nicht gerecht geworden sind. Eine Beschwerde ist eine Rückmeldung über eine Dienstleistung oder ein Verhalten, das von der beschwerdeführenden Person negativ bewertet wird. Ziel der Beschwerde ist, dass die Sicht der beschwerdeführenden Person wahrgenommen wird, der kritisierte Zustand verbessert wird oder – je nach Situation - eine Entschuldigung erfolgt. 

 

Im Unterschied zum direkten Feedback ist der Beschwerdeweg ein formales Verfahren, das sicherstellt, dass die Beschwerdeführenden die Information über den Eingang der Beschwerde erhalten. Das weitere Verfahren zur Bearbeitung wird mit der hinweisgebenden Person abgestimmt. 

 

Ansprechpersonen für Beschwerden sind die jeweiligen Kursleitungen bzw. die Geschäftsführerin des Hildegardis-Vereins. In einigen Bistümern gibt es Beschwerdeordnungen und Beschwerdestellen. Zudem stehen alle weiteren Beschwerdemöglichkeiten innerhalb der Organisationen und außerhalb zur Verfügung. 

 

5.6 Rehabilitierung 

Ein falscher Verdacht hat schwerwiegende Auswirkungen für die verdächtigte Person und für die Zusammenarbeit der Beteiligten. Ziel der Rehabilitierung ist die Wiederherstellung einer Vertrauensbasis für die weitere Zusammenarbeit. Alle Schritte werden mit der zu Unrecht verdächtigten Person abgestimmt. Alle in die Bearbeitung des Verdachts involvierten Personen werden informiert und sind verpflichtet, aktiv zur Rehabilitierung beizutragen. Die Verantwortung für den Prozess trägt die Geschäftsführerin des Hildegardis-Vereins. 

 

6. Wir sind für Sie da! 

Unser Tun ist von einer Kultur des Respekts, der Achtung und Wertschätzung getragen. Diese soll auch in den Veranstaltungen wahrnehmbar sein. Deshalb bemühen wir uns, allen Teilnehmenden einen sicheren Raum selbstbestimmten Lernens und sich Begegnens zu eröffnen. 

 

Allerdings kann es Situationen geben, die hinter diesem Anspruch zurückbleiben. Wir möchten alle Teilnehmenden ermutigen, mit uns in Kontakt zu kommen und uns zu berichten. Nur so können Prävention und Aufklärung schnellstmöglich und umfassend geschehen. 

 

Hier finden Sie zusammengefasst, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie eine unserer Veranstaltungen einmal nicht als einen sicheren Lernort erleben, weil Sie selbst betroffen sind oder Kenntnis von Machtmissbrauch, spirituellem Missbrauch, sexueller Gewalt und anderen Formen der Gewalt erlangt haben. 

 

Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten der Meldung: 

 

  • persönlich oder anonym 
  • in mündlicher oder schriftlicher Form 
  • während einer Veranstaltung oder erst im Nachhinein 

 

Wir sind für Sie da und ansprechbar. Wir hören Ihnen zu und unterstützen Sie. Um es Ihnen möglichst einfach zu machen, finden Sie die einzelnen Schritte beschrieben, die Sie je nach Situation tun können. So haben Sie alles schnell zur Hand und können Schritt für Schritt vorgehen. 

 

6.1 Ihre Meldung an uns 

Als Veranstalter sind wir dankbar, wenn Sie uns Situationen melden, die hinter dem Anspruch an unser Mentoringprogramm – ein sicherer Raum selbstbestimmten Lernens und sich Begegnens zu sein – zurückgeblieben sind. Bitte trauen Sie sich, mit uns zu kommunizieren. Nichts soll unter den Teppich gekehrt, verschwiegen oder vertuscht werden, was den in diesem Institutionellen Schutzkonzept gemachten Versprechen entgegensteht. 

 

Die Situation, Beobachtung, Wahrnehmung bzw. der Vorfall, die bzw. den Sie melden möchten, kann sehr verschieden sein. Haben Sie keine Scheu, mit uns Kontakt aufzunehmen. Telefonisch, per E-Mail oder auch über das Meldeformular. 

 

TELEFONISCH 

Wenn Sie mit uns telefonieren, erreichen Sie zuerst unsere Geschäftsstellen. Die Kolleginnen in der Geschäftsstelle hören Ihnen zu und nehmen Ihr Anliegen auf. Schlagen Sie uns gerne einen Termin vor, dann nehmen wir uns Zeit für ein Gespräch mit Ihnen. Dazu gibt es in unseren Teams eine Kontaktperson, die Ihr Anliegen dokumentiert und Sie bei weiteren Schritten unterstützt. 

 

PER E-MAIL 

Wenn Sie eine E-Mail schreiben, dann reagieren wir schnellstmöglich. 

 

PER BRIEF · direkt mit dem Meldeformular 

Möchten Sie sich schriftlich an uns wenden, können Sie das Meldeformular direkt ausfüllen und an uns schicken. 

 

Ihre Meldung dokumentieren wir mit unserem Meldeformular, das Sie im Anhang dieses Schutzkonzeptes finden. Es dient dazu, im Sinne einer Gesprächsnotiz die wichtigsten Eckdaten festzuhalten, damit nichts verloren geht. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten geben, schicken wir Ihnen eine Kopie des ausgefüllten Meldeformulars zu. So haben Sie es in Händen und wissen genau, was notiert wurde. Wenn Sie sich ohne Namensangabe melden, dann dokumentieren wir dies als anonymisierte Meldung. Bitte wählen Sie die Form, die Ihnen am passendsten erscheint. 

 

Bei der Aufbewahrung von Meldungen respektieren wir Ihre Privatsphäre und legen großen Wert auf Datenschutz. Ihre Meldung an uns ist auf Wunsch anonym möglich. 

 

Anderenfalls erheben wir folgende personenbezogene Daten: Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die Sie uns im Rahmen des Meldebogens freiwillig bekannt geben. Dies erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Wir versichern, dass wir die erhaltenen Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung und Bearbeitung Ihrer Meldung verwenden. Wir geben diese grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Die Daten werden gelöscht, sobald sie zur Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind (vgl. Art. 17 DSGVO).  

 

Beendet ist das Verfahren dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Sollte im Einzelfall eine Datenweitergabe notwendig sein, holen wir vorab Ihr Einverständnis dazu ein. Darüber hinaus geben wir Ihre persönlichen Daten ausnahmsweise nur dann bekannt, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind. Sie können jederzeit Ihre Einwilligung in die Verarbeitung der uns übermittelten personenbezogenen Daten widerrufen. 

 

Die Person in unseren Teams, die sich sehr gerne für Sie und Ihr Anliegen Zeit nimmt, sind Petra Dierkes und Andrea Heim. Sie sind unter der E-Mail-Adresse praevention@hildegardis-verein.de oder telefonisch unter 0178/2886908 zu erreichen.

 

Sollte es sich bei Ihrer Meldung um einen Vorfall sexueller Gewalt handeln, sind wir als im kirchlichen Dienst Beschäftigte, die im dienstlichen Kontext außerhalb eines Beicht- oder explizit seelsorglichen Gesprächs davon erfahren, zu einer Weitergabe der Meldung an die unabhängigen Ansprechpersonen oder die Koordinationsstelle Intervention im Erzbischöflichen Generalvikariat Köln verpflichtet. Sie können sich selbstverständlich auch selbst direkt an diese Stellen wenden. Möglichkeiten einer anonymisierten Beratung finden Sie bei den unter 6.3 genannten Stellen. 

 

6.2 Weitere Stellen in den Bistümern, die Sie unterstützen 

Ein offenes Ohr und qualifizierte Unterstützung finden Sie bei der Gleichstellungsbeauftragten oder bei der Beschwerdestelle nach § 13 AGG sowie bei den MAVs Ihrer (Erz-)Diözese. Melden Sie Machtmissbrauch, die Erfahrung spirituellen Missbrauchs, sexuelle Gewalt und alle anderen Formen von Gewalt, die Sie im Rahmen des Mentoringprogramms erfahren haben, bei diesen Stellen. Dies ist besonders wichtig, um mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen zu klären. 

 

Im Folgenden weisen wir Sie auch sehr gerne auf die unabhängigen Ansprechpersonen und Fachstellen der (Erz-)Diözesen hin. Die unabhängigen Ansprechpersonen sind die zentralen Erstansprechpartner*innen für Verdachtsfälle auf sexuelle Gewalt im kirchlichen Kontext. Ihre Aufgabe ist die Entgegennahme von Hinweisen auf sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe oder sexuelle Gewalt. Sie stehen in keinem Anstellungsverhältnis mit den Bistümern, arbeiten weisungsunabhängig und geben Informationen an das Bistum/ die Erzdiözese weiter, damit diese die erforderlichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergreifen kann. (Stand September 2023) 

 

Damit Sie nicht lange suchen müssen, finden Sie hier die Kontaktdaten der unabhängigen Ansprechpersonen aus dem Erzbistum Köln, in dem der Hildegardis-Verein mit Sitz in Bonn angesiedelt ist. 

 

Peter Binot, Kriminalhauptkommissar a.D., Psychologischer Berater & Coach 

0172 290 1534 

 

Martin Gawlik, Rechtsanwalt 

0172 290 1248 

 

Christina Braun, Rechtsanwältin 

01525 2825 703 

 

Weitere Infos finden Sie hier: https://www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/betroffene/ 

 

6.3 Weitere Beratungsstellen und Hilfe 

Niemand soll allein sein mit belastenden Erfahrungen. Hilfe und Beratung finden Sie rund um die Uhr bei der Telefonseelsorge und dem bundesweiten Hilfe-Telefon. 

Telefonseelsorge 

Telefon: 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 oder 116 123 

rund um die Uhr 

E-Mail und Chat: online.telefonseelsorge.de 

 

Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 

Telefon 0800 116016 rund um die Uhr 

Sofort-Chat zwischen 12 und 20 Uhr 

www.hilfetelefon.de 

 

Anlaufstelle für alle, die als Erwachsene in Kirche Gewalt erfahren haben 

Online-Beratung 

www.gegengewalt-inkirche.de 

 

7. Qualitätssicherung 

Ein Institutionelles Schutzkonzept mit allen seinen Komponenten fordert die Institution heraus, alle relevanten Abläufe sowie Strukturen zu überprüfen, ob sie mit den formulierten Standards kompatibel sind und sie gegebenenfalls anzupassen. Die beschriebenen Standards binden die Organisation und ihre Routinen. Sich verändernde Rahmenbedingungen müssen aufgegriffen werden. Nur so kann eine gleichbleibende Qualität im Umgang mit dem Institutionellen Schutzkonzept sichergestellt werden. Insofern verstehen wir uns als Einrichtung, die selbst lernend ist, ihr Lernen dokumentiert und in Strukturen überführt. 

 

7.1 Feedback-Kultur und Öffentlichkeitsarbeit 

Ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung ist das Feedback. Dieses von den Teilnehmenden einer Mentoring-Veranstaltung, von den Mitarbeitenden eines Tagungshauses, von Referent*innen zu erbitten, ist Ausdruck einer professionellen Haltung. 

 

Eine besondere Rolle spielen dabei verschriftlichte Formen des Feedbacks (ausgedruckte Bögen, Onlineformulare), in denen wir dezidiert danach fragen, ob Teilnehmende die Veranstaltung als sicheren Ort erlebt haben, inwiefern sie Abweichungen vom Verhaltenskodex anmerken wollen und was sie an Hinweisen geben können, wie die Weiterentwicklung einer lebensfördernden Lernkultur gestaltet werden kann. 

 

Die Ergebnisse kommunizieren wir allen relevanten Gruppen, um die Qualität unserer Fort- und Weiterbildungen zu sichern oder weiter zu verbessern. Dabei wahren wir den Persönlichkeits- und Datenschutz. Davon ausgenommen ist ausdrücklich die verpflichtende Meldung von Vorfällen sexueller Gewalt in jeder Form. 

 

Der Hildegardis-Verein veröffentlicht dieses Schutzkonzept auf der Website www.kirche-im-mentoring.de und thematisiert es immer wieder im Gespräch mit Stakeholdern, insbesondere der Programmsteuerungsgruppe und kooperierenden Bistümern, Hilfswerken und Caritasverbänden. 

 

Handlungsleitende Motive dafür sind die kontinuierliche Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung mit Fokus gerade auf die vielfältigen subtilen Formen des Machtmissbrauchs in einem Lernsetting mit Erwachsenen, das Streben nach Transparenz und Qualitätssicherung sowie die ethische Verantwortung zur Prävention und Aufklärung von Missbrauch. 

 

7.2 Honorarverträge und Vereinbarungen mit Referent*innen 

Eine wichtige Aufgabe der Mitarbeitenden ist der Kontakt mit den Referent*innen für die Veranstaltungen. Auf der formalen Seite sind der Verhaltenskodex und das Institutionelle Schutzkonzept Bestandteil der Honorarvereinbarung, die geschlossen wird. Mit ihrer Unterschrift anerkennen die Referent*innen diese Dokumente als verpflichtende Grundlage ihres Tuns. 

 

Im Kontakt mit ihnen werden die Rückmeldungen anderer Beteiligter im Bildungsprozess angesprochen und Verabredungen getroffen, was das gegebenenfalls für die zukünftige Zusammenarbeit heißt. Wenn nicht sichergestellt werden kann, dass die Vorgaben des Verhaltenskodex und des Institutionellen Schutzkonzepts eingehalten werden können, wird die Zusammenarbeit beendet. 

 

7.3 Nachhaltige Aufarbeitung von Krisensituationen 

Eine nachhaltige Aufarbeitung von Krisensituationen, wie beispielsweise durch einen Verdachtsfall von spirituellem Missbrauch oder sexueller Gewalt entstehen, ist selbstverständlich. Sie ist notwendig, um Lücken im Schutzkonzept zu erkennen und zukünftige Übergriffe zu verhindern. Dazu nehmen die Mitarbeitenden des Hildegardis-Vereins externe fachliche Unterstützung in Anspruch. 

 

7.4 Umsetzung, Evaluation und Fortschreibung des Schutzkonzeptes 

Die Erfahrungen mit dem Schutzkonzept werden laufend im Team des Hildegardis-Vereins besprochen. Sie sind Gegenstand des jährlichen Mitarbeitendengesprächs. Darüber hinaus gibt es eine ausdrückliche Evaluation unter Beteiligung von relevanten Stakeholdern, die alle drei Jahre stattfindet. Aufgrund der dabei erzielten Ergebnisse wird das Schutzkonzept fortgeschrieben. Alle Veränderungen werden mit den Beteiligten kommuniziert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 

 

8. Impressum 

Beteiligte Personen 

Dieses Institutionelle Schutzkonzept wurde 2024 von den Mitarbeitenden des Hildegardis-Vereins unter Beteiligung der verschiedenen Zielgruppen (Mentees, Mentor*innen und die Programmsteuerungsgruppe) gemeinsam erarbeitet. 

Die Grundlage für das vorliegende Schutzkonzept bildet das Institutionelle Schutzkonzept des TPI und der FWB Freising, maßgeblich erarbeitet von Angelika Gabriel, Prof. Dr. Simone Rappel, Andrea Schmid (FWB Freising), Dr. Luisa Fischer, Dr. Regina Heyder und Dr. Christoph Rüdesheim (TPI Mainz) unter der fachlichen Beratung von Carmen Kerger-Ladleif, Hamburg. 

 

Impressum 

Hildegardis-Verein e.V. 

Wittelsbacherring 9 

53115 Bonn 

0228 / 96 59 249 

E-Mail: post@hildegardis-verein.de 

https://www.hildegardis-verein.de/